Im Corona-Lockdown müssen auch EMS-Studios von Körperformen geschlossen bleiben. Kunden haben für den Zeitraum der Schließung allerdings Rechte. So besteht ein Anspruch auf Nichtabbuchung der Mitgliedsbeiträge. Wenn diese bereits abgebucht wurden, so steht den Kunden grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der Beiträge. Fitnessstudio-Erstattung sagt Ihnen, wie Sie Ihr Geld von Körperformen zurückerhalten.
Ja, im Corona-Lockdown muss auch Ihr Körperformen-Fitnessstudio geschlossen bleiben. Für zu viel gezahlte Beiträge während der Corona-Schließung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Erstattung von Körperformen.
Der erste nationale Lockdown hatte am 23. März 2020 begonnen. EMS-Studios und Fitnessstudios in ganz Deutschland mussten rund zwei Monate lang schließen. Wann sie wieder eröffnen durften, variierte von Bundesland zu Bundesland. An diesen Daten durften Körperformen sowie andere EMS-Studios nach dem ersten Lockdown wieder öffnen:
Am 2. November 2020 trat der sogenannte „Lockdown light“ in Kraft, auf den sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer in Absprache mit der Bundesregierung geeinigt hatten. Auch Fitnessstudios waren betroffen und mussten schließen.
Am 13. Dezember 2020 einigte man sich aufgrund steigender Infektionszahlen auf einen bundesweiten Lockdown bis zum 10. Januar 2021 - auch Körperformen und Co. blieben weiterhin dicht. Der Lockdown wurde anschließend zuerst bis zum 31. Januar 2021 und daraufhin bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
Nein. Wenn Ihr EMS-Studio oder Fitnessstudio wegen der Coronakrise nicht öffnen darf, müssen Sie für diese Zeit keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Ihnen steht ein Zahlungsverweigerungsrecht zu, weil Sie von der Zahlungspflicht kraft Gesetzes befreit sind. Das Prinzip lautet „Keine Leistung, kein Geld“ und es gilt auch in Zeiten einer Pandemie. Ein „Force Majeure“, Naturereignis oder einen hoheitlichen Eingriff bzw. außergewöhnlichen Umstand kennt das Gesetz in diesem Zusammenhang nicht. Gesetzlich geregelt ist dies in § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Zur Zahlung verpflichtet sind Sie als Kunde ausschließlich für Zeiträume, in denen das EMS-Studio die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen auch tatsächlich erbringen konnte. So lange das Studio wegen einer Pandemie geschlossen bleibt, ist dies nicht möglich. Auch ein Online-Trainingsprogramm stellt keinen gleichwertigen Ersatz dar. Der überwiegende Teil der Juristen ist sich daher einig, dass EMS-Studios wie Körperformen ihre Mitgliedsbeiträge bei einer vorübergehenden Schließung wegen Corona-Pandemie erst gar nicht einziehen durften.
Sollten Sie daher eine Lastschrift zurückgegeben haben, dürfen Ihnen dafür auch keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
Als Kunde steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihren Mitgliedsbeitrag freiwillig weiterhin zu entrichten, um ihr Fitnessstudio in einer schweren Zeit zu unterstützen und möglicherweise sogar vor der Insolvenz zu bewahren. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht.
Und: Sobald Ihr EMS-Studio wieder öffnet, müssen Sie ebenfalls nur die Leistungen bezahlen, die Sie auch tatsächlich nutzen können. Bei einem eingeschränkten Angebot - zum Beispiel einem weiterhin geschlossenen Schwimmbad oder einem reduzierten Kursprogramm - könnte dieser Aspekt relevant werden.
Im Klartext: Auch wenn ein Lockdown vorüber ist, haben Sie gute Karten, sich einen Teil Ihrer Beiträge von Körperformen zurückzuholen. Fitnessstudio-Erstattung hilft Ihnen dabei. Unser Team arbeitet mit spezialisierten Anwälten zusammen und setzt Ihr Recht für Sie durch.
Es gibt kein Sonderkündigungsrecht wegen der Corona-Krise. Sie können also nicht außerordentlich (fristlos) kündigen, weil die Einrichtung vorübergehend schließen musste.
Aber: Sie können Ihre Mitgliedschaft bei Körperformen während der Coronakrise ganz normal, d.h. ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Datum, kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten mindestens 30 Tage vor Vertragsende. Näheres steht in Ihrem Vertrag oder den AGB von Ihrem Fitnessstudio. Sollte die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgen, so könnte sich Ihr Vertrag automatisch verlängern.
Beispiel: Sie haben am 1. März 2020 einen Vertrag bei Körperformen mit einer Laufzeit über ein Jahr geschlossen. Dann können Sie fristgerecht zum 28. Februar 2021 kündigen. Beachten Sie bitte die Vertragsbedingungen Ihres Fitnessstudios.
Da aktuell nicht vorhersehbar ist, wie lange Ihr Körperformen-Studio geschlossen bleiben muss und die ausreichende Immunisierung der Bevölkerung noch einige Zeit dauern wird, ist eine Kündigung durchaus legitim.
Wegen des Corona-Lockdowns haben zahlreiche Hobbysportler ihr Workout ins Freie oder in die eigenen vier Wände verlegt — und ihre Mitgliedschaft im EMS-Studio oder Fitnessstudio gekündigt. Für die Fitnesscenter ist dies ein schwerer wirtschaftlicher Schlag. Gleichwohl ist es mit dem geltenden Recht nicht vereinbar, wenn einzelne Studios eine Kündigung ihrer Kunden nicht akzeptieren wollen.
Den Verbraucherzentralen in Deutschland sind Fälle bekannt, in denen Fitnessstudios auf die ordnungsgemäße Kündigung eines Vertrags mit einer kostenpflichtigen Vertragsverlängerung um drei Monate reagiert haben. Manchmal verlängerten sie die Verträge um exakt die Zeiten, in denen das Studio coronabedingt geschlossen bleiben musste. Dieses Vorgehen ist illegal!
Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht. Die im Vertrag vereinbarte Laufzeit und auch ihr Ende gilt trotz Covid-19 weiterhin. Verbraucher müssen sich das gesetzwidrige Vorgehen ihres Fitnesscenters nicht bieten lassen und können ihr Geld zurückfordern.
Eine korrekte und nachweisbare Kündigung erfordert etwas mehr Aufwand als nur eine E-Mail zu schreiben. So gehen Sie am besten vor, um Ihren Vertrag nachweisbar zu kündigen:
Die beste Lösung: Sie stellen Ihre Kündigung per Post als Einschreiben mit Rückschein zu.
Zweitbeste Lösung: Sie schicken die Kündigung per Fax mit qualifiziertem Sendebericht.
Dritte Alternative mit Zeugen: Sie haben einen Zeugen, der Ihnen zusieht während Sie die Kündigung schreiben, in einen Umschlag stecken und diesen dann vor Ort im Briefkasten Ihres Körperformen-Studios einwerfen.
Letzte und schlechteste Möglichkeit: Sie erscheinen mit zwei ausgedruckten Kündigungsschreiben persönlich in Ihrem Körperformen-Studio, sofern dieses geöffnet hat. Die eine Ausfertigung erhält das EMS-Studio, die andere lassen Sie sich vor Ort mit einem Eingangsstempel versehen bzw. mit dem aktuellen Datum unterschreiben.
Tipp: Ein Kündigungsschreiben können Sie ganz bequem hier bei Fitnessstudio-Erstattung herunterladen, sobald Sie einen Antrag auf Erstattung gestellt haben.
Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf. Mit ihrer Hilfe können Sie im Falle einer juristischen Auseinandersetzung den Nachweis erbringen, dass Ihre Kündigung bei Körperformen auch tatsächlich eingegangen ist und wann dies geschah.
Im nächsten Schritt stellen Sie die Zahlungen an Körperformen ein - und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre fristgerechte Kündigung gilt. Dafür müssen Sie entweder den Dauerauftrag bei Ihrer Bank stoppen oder die Einzugsermächtigung per Lastschrift widerrufen - je nachdem, auf welche Art und Weise Sie bislang Ihre Mitgliedsgebühren abgeführt haben.
Sollte Körperformen weiterhin Beträge unrechtmäßig von Ihrem Konto abbuchen, können Sie sich diese mit Hilfe Ihrer Bank zurückholen (Achtung: hier gibt es nur eine begrenzte Zeit, in der Sie eine im Voraus erlaubte SEPA-Lastschrift zurückbuchen lassen können – max. innerhalb von 8 Wochen ab dem Tag der Abbuchung).
Prinzipiell: Ja. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen.
Grundlage ist das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE)“ der Bundesregierung, das am 20. Mai 2020 in Kraft trat.
Im Gesetzestext heißt es: „Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.“ Und weiter: „Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.“
Die Gutschein-Lösung wurde vereinbart, um Unternehmen durch die Coronakrise zu helfen. Den Gutschein können Sie einlösen, sobald Ihr EMS-Studio wieder öffnet. Unter bestimmten Umständen können Sie sich den Gutscheinbetrag aber auch auszahlen lassen. Nämlich dann, wenn:
So kann etwa die Annahme eines Gutscheins unzumutbar sein, wenn Sie ohne die Auszahlung des Gutscheinbetrags nicht in der Lage sind, existenziell wichtige Lebenshaltungskosten wie Miet- und Energierechnungen zu begleichen. Auch andere Gründe können zulässig sein, sofern Sie sie plausibel erklären und glaubhaft machen können, dass Ihnen die Entgegennahme des Gutscheins aufgrund der persönlichen Lebensumstände nicht zuzumuten ist. Belege dafür müssen Sie dem Fitnessstudio keine vorlegen. Bei einer möglichen juristischen Auseinandersetzung vor Gericht müssen Sie allerdings sehr wohl beweisen, dass die Schwelle der Zumutbarkeit überschritten ist (z.B. wenn Sie den Gutscheinbetrag für Ihre Lebenshaltungskosten benötigen oder wenn z.B. ein Inkassounternehmen Ihnen wegen der nicht bezahlten Energiekostenrechnung mit weiteren Maßnahmen droht etc.).
Übrigens: Für die Fitnesscenter besteht keineswegs die Pflicht, statt einer Erstattung in Geld einen Gutschein auszustellen. Aber andererseits gibt es auch keine Rückwirkung: Sollten Sie als Kunde bereits eine Corona-Erstattung Ihres EMS-Studios in Geld erhalten haben und nun will das Fitnessstudio das Geld wieder gegen einen Gutschein eintauschen, dann lassen Sie sich nicht auf diesen Deal ein.
Sie möchten von vornherein keinen Gutschein, sondern eine Erstattung in Geld? Fitnessstudio-Erstattung hilft Ihnen dabei. Bitte weiterlesen…
Falls Sie Mitgliedsbeiträge im Voraus an Ihr EMS-Studio gezahlt haben, haben Sie für den Zeitraum der Corona-Schließung einen grundsätzlichen Anspruch auf Erstattung in Geld. So holen Sie sich Ihr Geld von Körperformen zurück:
Fitnessstudio-Erstattung kümmert sich um Ihr Anliegen, bis Sie alle zu viel gezahlten Mitgliedsbeiträge wieder auf dem Konto haben. Unser Team arbeitet dafür mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen. Probieren Sie uns aus!
Unsere Kunden haben uns bisher beauftragt, Erstattungen von diesen Studios zu erhalten:
Die oben angegebenen Studios stellen Beispiele von Eingaben unserer Kunden dar. Unser Team prüft die Adressangaben wenn möglich gegen.
Die folgende Tabelle zeigt 200 der letzten Zahlungen der von uns angeschriebenen Studios. Wir haben die Angaben anonymisiert und die Werte gerundet, um nicht durch genaue Zahlen Rückschlüsse auf einzelne Kunden zu erlauben.
Update: Das BGH-Urteil vom 04.05.2022 stellt abschliessend klar, dass Studios das Geld zurück zahlen müssen.
Details zum Urteil finden Sie auf der linken Seite.
Damit gibt es juristisch keinerlei Möglichkeit für die Studios, die illegal abgebuchten Beträge zu behalten.
Als einer der führenden Anbieter im Markt können wir - nach über 20.000 bearbeiteten Anfragen - klar sagen, dass Studios oft aus Prinzip erst nach einer erfolgreichen Klage zahlen.
Daher werden von unseren Anwälten viele tausende Klagen gegen die Studiobetreiber vor Gericht eingereicht.
Falls Sie Ihre Rückforderung noch nicht geltend gemacht haben, sollten Sie dies umgehend erledigen. Teilweise erhalten unsere Kunden bis zu 1.000 Euro an Beiträgen zurück.
Ja, natürlich. Auch Firmenkunden haben einen Erstattungsanspruch in Geld, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden. Dies ist bei einer coronabedingten Schließung zweifellos der Fall.
Sie sind Firmenkunde bei Körperformen und wollen prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung wegen Corona haben? Sprechen Sie uns an! Fitnessstudio-Erstattung arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen und hilft Privat- und Firmenkunden dabei, Ihren Anspruch gegenüber Körperformen durchzusetzen.
Wichtig ist hier: Häufig geht es direkt um mehrere tausend Euro. Daher arbeiten wir in diesen Fällen schon bei der Antragserstellung mit unserer Partnerkanzlei zusammen, um alle relevanten Daten korrekt zu erfassen.
Studios möchten gerne die gezahlten Beiträge behalten, da ansonsten eine andere - meist wesentlich teurere - Finanzierung nötig wird. Aktuell vergeben aber nur wenige Banken bereitwillig Darlehen an Unternehmen, die möglicherweise von Insolvenz bedroht sind.
Uns sind folgende Tricks und Vorgehensweisen bekannt (nicht Körperformen-spezifisch):
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bei Körperformen richtet sich nach Standort, Tarif und Mindestvertragslaufzeit. Die Beiträge starten bei rund 20 Euro pro Woche.
Die Hygieneverordnungen sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Jeder Betreiber ist selbst dafür verantwortlich, die in seinem Bundesland aktuell geltenden Hygienebestimmungen einzuhalten. Um Genaueres über die Corona-Regeln zu erfahren, die in Ihrem Körperformen-Studio gelten, wenden Sie sich bitte direkt an den Betreiber.
Hier sind einige exemplarische Beispiele für Hygienevorschriften in Fitnessstudios, die einzelne Bundesländer wegen Corona erlassen haben:
Bei einer angeordneten Schließung des Fitnessstudios wegen Corona spielen die Hygienemaßnahmen naturgemäß keine Rolle.
Körperformen hat über 240 Standorte in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die komplette Liste finden Sie auf der Firmenseite: Studiosuche
Grundsätzlich ist das Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, in Innenräumen deutlich höher als im Freien. Grund: Das Virus verbreitet sich über feine Partikelwolken, sogenannte Aerosole, und dies vor allem in schlecht gelüfteten Räumen. Besonders schlecht ist es, wenn Menschen dabei viel atmen, sprechen oder singen - vor allem ersteres ist im Studio ein Problem.
Japanische Wissenschaftler haben berechnet, dass das Risiko einer Indoor-Übertragung verglichen mit dem Übertragungsrisiko draußen 19-mal höher ist. Bei einer Untersuchung in China hatte sich die Virus-Übertragung nur in einem von insgesamt 7.324 Fällen im Freien ereignet. Laut Analyse französischer Forscher hatten sich von 201 analysierten Corona-Ausbrüchen an 22 Orten auf der ganzen Welt 197 in Innenräumen ereignet. Eine großangelegte Meta-Studie der US-Universität Berkeley bestätigte ebenfalls, dass die Gefahr, sich im Freien mit dem Coronavirus zu infizieren, im Vergleich mit der Infektionsgefahr in Innenräumen äußerst gering ist.
Das Übertragungsrisiko ist laut Forschern vom Pasteur-Institut in Paris am höchsten in Restaurants und Bars. Auch Fitnessstudios zählen demnach zu gefährlichen Orten. Wie hoch das Ansteckungsrisiko in Ihrem Körperformen-Studio ist, hängt dabei auch von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Relevant ist zum Beispiel…
Die Gefahr eines schweren Verlaufs von Covid-19 steigt mit zunehmendem Alter an. Auch Faktoren wie Rauchen, Übergewicht und Vorerkrankungen können das Risiko für eine schwere Coronaerkrankung erhöhen. Für Mitglieder von Risikogruppen ist daher besondere Vorsicht geboten - auch im Fitnesstudio.
Körperformen ist ein spezialisierter Anbieter für Fitness-Technologie Elektromuskelstimulation, kurz EMS. Dabei werden die Muskelzellen unmittelbar durch elektrische Reize erregt.
Die Kunden trainieren im EMS-Studio nur einmal pro Woche für 20 Minuten. Zur Zielgruppe von Körperformen zählen vor allem Menschen, die wenig Zeit haben.
Körperformen ist im Franchise-System organisiert und hat über 240 Standorte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Die Gerichte in Deutschland haben tausende von Klagen zu diesem Thema vorliegen. Unseres Wissens nach verlieren die Studios praktisch jeden Fall, bei dem es um eine Rückzahlung geht.
Alleine unsere Firma hat schon über 2.000 Klagen vorbereitet, und täglich werden es mehr.
Update 04.05.2022: Der Bundesgerichtshof hat am 04.05.2022 ein Urteil gegen einen Studiobetreiber veröffentlicht, welches die weiteren restlichen Auseinandersetzungen sehr, sehr einfach werden lässt.
Sie finden das Urteil hier: Bundesgerichtshof vom 04.05.2022.
Falls Sie bisher Ihre Forderung nicht eingereicht haben, sollten Sie dies umgehend erledigen.